Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Organ, in dem Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und Schülerschaft zusammenwirken. Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten der Schule beraten, Empfehlungen gegeben oder Beschlüsse gefasst (vgl. § 128 Hess. Schulgesetz).
Die Schulkonferenz hat zahlreiche Entscheidungsrechte. Sie entscheidet u.a. über das Schulprogramm, über die 5- oder 6-jährige Organisation des Gymnasialzweiges, über Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben, über den schuleigenen Haushalt, über die Einrichtung von Schulkiosken und das zulässige Warenangebot, ... (§ 129 HSG)
Zudem stehen der Schulkonferenz eine Reihe von Anhörungsrechten und Vorschlagsrechten zu (§ 130 HSG).
Die Schulkonferenz der GSN hat insgesamt 11 Mitglieder. Neben der Schulleiterin als Vorsitzender gehören ihr 5 Lehrkräfte, 3 Elternvertreter und 2 Schülervertreter an.
Zur Zeit sind dies folgende Personen (Vertreter/-in):
Schulleiterin |
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Nicole Stutz, (Abwesenheitsvertretung Mirko Krotzky) |
Lehrkräfte |
Andreas Voigt, Katrin Murr, Oliver Briewig, Petra Schwalm, Kerstin Ludolph, (Franziska Bernhardt, Adrian von Hubatius, Alina Genzler, Jasmin Barthelmes, Nora Linnemann) |
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Eltern |
Arno Hagedorn, Stefanie Völker, Tamina Grewe, (Nina Hauer, Tina Topfstedt-Hülle, Ulrike Dickel) |
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Schüler |
Silas Hehlgans, Kevin Honstein, (Lilly Gayer, Ronja Schäfer) |
Die Mitglieder der Schulkonferenz besitzen kein imperatives Mandat, das heißt, sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Ihre Amtszeit beträgt 2 Schuljahre.